Positive Signale für die Migrationszentren in Niedersachsen

„Es gibt positive Signale für die Migrationszentren in Niedersachsen“, so der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler (CDU) nach der Veröffentlichung des Haushaltsantrages für den Doppelhaushalt 2022/2023 von der rot-schwarzen Regierungskoalition in Niedersachsen. Dieser sieht einen Haushaltsansatz in Höhe von 7,3 Millionen Euro für die Migrationszentren in Niedersachsen vor.

Im September gab es Hinweise auf Planungen der Großen Koalition (GroKo) in Niedersachsen, die Mittel für die Zentren um bis zu 70 Prozent zurückzufahren. Güntzler hatte sich seinerzeit an den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Dirk Toepffer, gewendet und sich mit Hinweis auf die große Bedeutung der Migrationszentren für den Beibehalt der Förderung eingesetzt. „Die Migrationszentren leisten einen hohen gesellschaftlichen Beitrag. Ihre Arbeit ist nicht wegzudenken. Neben Beratung, Bildung und Begegnung gehört auch der Einsatz für die Rechte von nach Deutschland Zugewanderten zu ihren Aufgaben. In fast zwanzig Sprachen werden Menschen in sozialen und rechtlichen Fragen beispielsweise im Migrationszentrum in Göttingen unterstützt. In allen Arbeitsbereichen kooperiert das Zentrum mit anderen Einrichtungen und bietet auch Raum für Vereine und Initiativen“, so der Abgeordnete.

Das Zurückfahren der Gelder für die Migrationszentren in Niedersachsen war immer mit einer Mittelkürzung des Bundes begründet worden. „Ich bedaure sehr, dass wie so oft dem Bund der schwarze Peter in die Schuhe geschoben wurde. Denn eine Mittelkürzung hat es nie gegeben.  Im Haushalt 2021 stehen für die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) 70,98 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Ansatz ist im Eckwertebeschluss der Bundesregierung bzw. im ersten Regierungsentwurf für das Jahr 2022 fortgeschrieben worden. In Einklang mit den Forderungen der Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wurde ursprünglich ein höherer Betrag von rund 81 Millionen Euro seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als fachlicher Bedarf im Verfahren der Haushaltsaufstellung angemeldet. Dieser Mehrbedarf ist im Eckwertebeschluss der Bundesregierung bzw. dem ersten Regierungsentwurf nicht mitgetragen worden. Aber eine Kürzung hat es nie gegeben. Umso erfreut bin ich, dass sich mein Einsatz bei der CDU-Landtagsfraktion gelohnt hat und eine Mittelkürzung vom Tisch ist“, so Güntzler abschließend.

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