Beschluss aus Juni: Impfzentren sollten auf Standy-by bleiben

„Das derzeitige Chaos an bei den Impfangeboten wäre vermeidbar gewesen“, so die Reaktion des Bundestagsabgeordneten Fritz Güntzler (CDU) auf die Bilder von langen Schlangen an den mobilen Impfstellen in Göttingen und Niedersachsen. „Es gab im Juni einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, die Impfzentren im Stand-by-Modus zu behalten. Damit wollte man schnell auf etwaige Entwicklungen reagieren können. Länder wie Berlin, Bayern und auch Rheinland-Pfalz haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Niedersachsen hat sich entschlossen, nach dem 30. September auf mobile Teams und eine Impfung durch Hausärzte zu setzen. Dies war ein großer Fehler und hätte schon längst von der Niedersächsischen Gesundheitsministerin Daniela Behrens revidiert werden müssen. Und zu allem Überfluss wurden die Zuständigkeiten auch noch auf die Gesundheitsämter verlagert. Da war das Chaos vorprogrammiert. Ich fordere das Land Niedersachsen auf, so viele Impfzentren wie möglich so schnell wie möglich wieder zu eröffnen. Das Boostern ist zum jetzigen Zeitpunkt enorm wichtig, da es die Abwehr des Virus wieder erhöht und es auch wissenschaftliche Hinweise gibt, dass Geboosterte die Delta-Variante nicht weiter übertragen. Wir müssen zudem aber auch noch mehr Menschen von der Erstimpfung überzeugen. Erzielen wir hier keinen Fortschritt, muss über eine allgemeine Impfpflicht nachgedacht werden“, so der Abgeordnete.

„Es war im Sommer bereits klar, dass die Fallzahlen im Winter wieder steigen werden. Es war klar, dass die Menschen eine dritte Impfung erhalten müssen und dass wir auch bei den Erstimpfungen vorankommen müssen und es war klar, dass mobile Teams und Hausärzte nur einen Bruchteil von diesen Impfungen schaffen können. Die Bevölkerung ist zu Recht verärgert, dass das Niedersächsische Sozialministerium abermals versagt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann dieses Versagen Menschenleben kosten“, so der Abgeordnete. Und Güntzler ergänzt: „Noch nicht einmal die Kosten hätten allein vom Land getragen werden müssen. Zu 50 Prozent wäre hier der Bund verpflichtet gewesen“.

Hintergrund:
Niedersachsen hatte Anfang September die Umwandlung der 50 stationären Impfzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten und der Region Hannover in mobile Impfteams (MIT), die an die örtlichen Gesundheitsämter angegliedert wurden, beschlossen. Laut Coronavirus-Impfverordnung (Stand 30. August 2021) werden die Kosten für die Impfzentren und die mobilen Impfangebote vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 zu 50 Prozent vom Bund aus den Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds übernommen. Ab dem 01. Januar 2022 wieder zu 46,5 Prozent aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und zu 3,5 Prozent von den privaten Krankenversicherungsunternehmen (Dies war auch bis zum 31. Dezember 2020 so geregelt). Auch die Änderungsverordnungen heben die Finanzierung nicht auf.

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