„Unsere Sportvereine sind jetzt auf ein schnelles Handeln der Bundesregierung angewiesen“

Fritz Güntzler zum Urteil des Bundesfinanzhofes und dem drohenden Wegfall des Steuervorteils für Sportvereine

„Durch das Urteil des Bundesfinanzhofes droht vielen Sportvereinen und ihren Mitgliedern eine zusätzliche Steuerlast, die sie nach zwei Jahren der Corona-Pandemie kaum finanziell stemmen können. Das sorgt für viel Verunsicherung unter den knapp 90.000 deutschen Sportvereinen. Wenn die Bundesregierung jetzt nicht schnell handelt, dürfte dies den geplanten Neustart nach Corona im Sport noch einmal ausbremsen. Die Sportvereine sind damit auf die Unterstützung der Bundesregierung angewiesen.

Der Sport hat in Deutschland eine hohe gesellschaftliche Bedeutung und unsere vielen Sportvereine sind mit den insgesamt knapp acht Millionen Mitgliedern ein wesentliches Element unserer Sport- und Bewegungskultur. Die Sportvereine leisten nicht nur einen unverzichtbaren Beitrag für das Gemeinwohl, sie nehmen auch bei der Bewältigung der psycho-sozialen Folgen der Corona-Pandemie eine wichtige Bedeutung ein. Vor allem für unsere Kindern und Jugendlichen braucht es nun die Arbeit der Vereine. Deshalb ist es unsere Aufgabe, diese bestmöglich zu unterstützen. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir das Thema mit Dringlichkeit behandeln und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Finanzausschusses setzen. Hier ist eine schnelle gesetzgeberische Tätigkeit der Bundesregierung gefragt, die wir als Union auch einfordern werden.“

Zum Hintergrund:

Sportvereine hatten im deutschen Steuerrecht bisher eine Sonderstellung. Sie konnten sich von der Umsatzsteuer für Mitgliedsbeiträge und sonstige Erlöse befreien lassen. Diesem Steuervorteil droht aufgrund des Grundsatzurteils des Bundesfinanzhofes (V R 48/20) nun das Aus. Demnach sind Sportvereine nun grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Eine Aufnahme der entsprechenden Regelungen aus der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, nach der sich die Sportvereine bisher von der Umsatzsteuer befreien lassen konnten, in das nationale Umsatzsteuergesetz könnte diese Problematik beheben und die deutschen Sportvereine vor der drohenden zusätzlichen Steuerlast bewahren. Dies setzt ein gesetzgeberisches Handeln der Bundesregierung voraus.

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