Reform der Erbschaftssteuer

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014, in dem mehrere Paragraphen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes als verfassungswidrig erklärt wurden, sucht die Politik in Berlin nach einer Reform, die von einer breiten politischen Mehrheit getragen wird.

Fritz Güntzler, in Berlin in die Diskussion der Reform durch seine Arbeit im Finanzausschuss eingebunden, konnte für seine Veranstaltung den Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, gewinnen. Bei seiner 6. Veranstaltung aus der Reihe „Fritz im Dialog“ am 3. September 2015 stand Dr. Meister einem fachkundigen Publikum von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und mittelständischen Unternehmern Rede und Antwort.

Meister erläuterte, wie schwierig es sei, eine Einigung in Berlin in der großen Koalition zu erzielen und dann, da die Erbschaftssteuer eine Ländersteuer sei, auch eine Anerkennung der Reformvorschläge durch die Länder zu erzielen. Wohin die Reform der Erbschaftssteuer zielen sollte, darüber, so Meister, gäbe es sehr viele Philosophien. Er erläuterte die wichtigsten Reformansätze und stand für die Fragen des Publikums zur Verfügung.

Güntzler und Meister machten deutlich, dass sie zuversichtlich seien, die Reform bis zur Deadline es Bundesverfassungsgericht am 30. Juni des kommenden Jahres abgeschlossen zu haben.

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